Gegen das Vergessen und
das Verdrängen
“Ein Mensch ist erst vergessen, wenn sein Name vergessen ist”, zitiert Gunter Demnig den Talmud. Mit der Verlegung der Stolpersteine wird den Mitbürgern in Erinnerung gerufen, dass hier einst Menschen lebten, die dem Terror des Naziregimes zum Opfer fielen.
Der Kölner Künstler Gunter Demnig erinnert an die Opfer der NS-Zeit, indem er vor ihrem letzten selbstgewählten Wohnort Gedenktafeln aus Messing – sog. “Stolpersteine” ins Trottoir einlässt. Die Stolpersteine sind Betonwürfel in der Größe 10 cm x 10 cm x 10 cm mit einer darauf verankerten Messingplatte. Darauf wird eingehämmert: HIER WOHNTE ….
Am 29.06.2014 begannen wir mit der 1. Verlegung von 7 Stolpersteinen an 3 Verlegestellen. Inzwischen erinnern nach der 5. Verlegung am 11.11.2018 bereits 113 Stolpersteine an 42 Adressen im gesamten Stadtgebiet an die Opfer des Nazi-Terrors in Memmingen.
Nicht alle Schicksale sind gleich ausführlich in den öffentlichen Archiven dokumentiert, so dass wir auf die Hilfe ehemaliger Mitbürger / Freunde / Bekannte angewiesen sind.
Wenn Sie sich gerne daran beteiligen möchten oder sich bereits Material zu einer Biografie eines Opfers der NS-Herrschaft in Ihrem Besitz befindet, bitten wir Sie sich mit uns in Verbindung zu setzen. Wir sind auch an Erinnerungen und Erzählungen die Sie beitragen können interessiert. Bitte melden Sie sich!
Für das Fortbestehen und die Pflege unserer Erinnerung
Im Laufe der Zeit war Ihr wertvoller Beitrag in inhaltlicher oder monetärer Form von für unsere Tun ein Segen. Es hat uns geholfen, das Gedenken an die Opfer, geliebte Verwandte und Bekannte aus den Straßen unser Stadt am Leben zu erhalten.
Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende für zukünftige Stolpersteine und den Weiterbestand unseres Vereines. Oder übernehmen Sie eine Patenschaft für einen Stolperstein.
Unseren herzlichsten Dank vorab!
Bis 200 € gilt der Überweisungsbeleg/Einzahlungsschein/Lastschriftbeleg als Spendennachweis. Für Zuwendungen über 200 € im Sinne von § 10b EStG werden Spendern unaufgefordert Bestätigungen zugesandt, soweit die genaue Anschrift auf dem Überweisungsträger/Zahlschein vermerkt ist.